Der Hopfen wird als die sogenannte Seele des Bieres bezeichnet und ist für den Bauprozess äußerst wichtig. Da der Hopfen eine zweigeschlechtliche Pflanze ist (es gibt also männliche und weibliche Pflanzen), können nur die jungfräulichen, weiblichen Blüten zum Bierbrauen verwendet werden. Es haben eben nur diese die notwendigen (Bitter-)Stoffe, welche unser Bier geschmacklich zu dem machen, was es ist.
Der Impuls Hopfen als zukünftige und unverzichtbare Bier-Zutat zu verwende, ging vermutlich von der Gegend um Weihenstephan aus in alle Lande. Dies war etwa im 9. Jahrhundert.
Mit dem Einsatz des Hopfens kam der einzigartige, mehr oder weniger bittere Geschmack ins Bier, den die Bier-Liebhaber in aller Welt so schätzen. Die Hopfeninhaltsstoffe sorgen zudem für längere Haltbarkeit von Bieren, beeinflussen die Schaumbildung positiv und stabilisieren den gesamten Brauprozess.
All diese positiven Einflüsse des Hopfens auf das Bier, sicherten ihm einen festen Stammplatz im Reinheitsgebot. Dies geschah am 23. April, anno 1516.
Weitere physiologische Eigenschaften des Hopfens:
Schlaffördernd, beruhigend, keimtötend, desinfizierend und stoffwechselfördernd.